Nr. 58    
Adresse:
63546 Hammersbach

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Kaltmiete: 750,00 EUR
Nebenkosten: + 200,00 EUR incl. Heizkosten
Gesamtmiete: = 950,00 EUR
Wohnfläche ca.: 125,00 m² 
Zimmer: 4,00  
Keller: ja
Balkon/ Terrasse: ja
Einbauküche: ja
Garage/ Stellplatz:
1Außenstellplatz
Heizungsart: Zentralheizung
Befeuerungsart: Öl
   
Kaution oder Genossenschaftsanteile: 2 Monatsmieten
Provision: 2,38 Monatsmieten incl. MwSt. 
 
Objektbeschreibung
Die Wohnung befindet sich in einem 2-Fam. Haus, hat eine Wohnfläche von 125 m², eine Kellerraum von 5,5 m² und eine gemeinsame Waschküche.
 
Ausstattung

Die Wohnung ist mit einer modernen Einbauküche mit Tresen ausgestattet. Es ist ein Dusch-Wannen-Bad vorhanden in dem auch Badmöbel eingebaut wurden. In allen Räumen sind hochwertige Bodenbeläge (Fliesen und Laminat) vorhanden. In einigen Räume wurden die Decken mit Holz verkleidet, in denen Spot's eingelassen sind. Im Küchen-Essbereich ist die Wohnung mit Fußbodenheizung ausgestattet. Der Wohnung angeschlossen sind 2 Terrassen, 1 davon ist überdacht durch einen Balkon und mit einem Wintergarten ähnlichen Vorbau im Eingangsbereich versehen, 1 PKW-Abstellplatz ist im Hof vorhanden Das gesamte Haus wurde in den Jahren 1999 bis 2004 nach modernsten Gesichtspunkten renoviert. So wurde eine neues Dach mit Isolierung, eine neue Heizung mit Warmwasserboiler welcher zusätzlich von einer Solaranlage gespeist wird, neue Fenster und Türen mit einem Ug-Wert von 1,1 bzw. Uw 1,4 eingebaut. Das gesamte Haus wurde mit einer Außenisolierung und Klinker abgestellt. Es sind Regenwassertanks vorhanden mit denen wir die Toiletten und Waschmaschinen versorgen.

 
Lage
In Hammersbach OT - im Grünen - Top Lage Eine "BESONDERE" Wohnung! Hammersbach hat eine Autobahn - Auf- und Abfahrt. Alle gängigen Einkaufsmöglichkeiten Supermärkte - gutes Vereinsleben. Einfach schön - HIER ZU LEBEN!
 
Sonstiges

Die Nebenkostenabrechnung wird beim Wasser an Hand der vorhandenen Uhren abgerechnet. Der Strom wird über einen separaten Zähler vom Kunden direkt bezahlt. Die weiteren Neben- und Heizkosten wollen wir nach den entstandenen Kosten/ Heizölverbrauch zu gleichen Teilen je Wohneinheit abrechnen, da z.B. durch die Solaranlage eine genaue Ermittlung des einzelnen Verbrauch nicht möglich ist.
Die Wohnung ist frei.